Prüfung von Tankanlagen gem. §19 Wasserhaushaltsgesetz

Wir prüfen Ihre Tankanlagen gemäß §19 Wasserhaushaltsgesetz auf sichtbare äußere Mängel und stellen die vom Landratsamt geforderten Bescheinigungen aus.

Sollten sich im Verlauf der Prüfung Mängel ergeben, beraten wir Sie gerne über Möglichkeiten der Sanierung oder den Austausch der Tankanlage. Wir arbeiten seit Jahren mit renommierten Partnerfirmen zusammen zu denen wir auf Wunsch gerne den Kontakt herstellen.

Gemeinsam finden wir eine schnelle, umweltfreundliche und kostengünstige Lösung!

Rufen Sie uns an unter 0170 / 24 65 604.